Samstag, 28. Juli 2018

Massive Missachtung der Durchfahrtverbotsschilder - Stuttgart Ost!


Die Fahrzeugbesitzer:

WN, ES, LB, TÜ, RT,
GP, BB, S-West, S-Nord,
S-Süd...



Massive Missachtung der Durchfahrtverbotsschilder


Liebe Fahrer,

In Stuttgart Ost (Nißlestrasse & Poststrasse) gibt es massiven Missbrauch von dem Durchfahrtsverbot für „nicht Anlieger und nicht Mineralbadbesucher“ ( WN, ES, LB, TÜ, RT, BB, S-West, S-Nord, S-Süd….)!

Das Verkehrsschild „Durchfahrt verboten“ ist zum Wohle der Anwohner gedacht und das Verbot schon allein aus Rücksichtsnahme sollte beachtet werden. Das ist in unseren 2 Straßen auf keinen Fall.

Bedeutung „Durchfahrt verboten“ mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“!

Anlieger sind Personen , die bezogen auf einen Ort oder auf einem Gebiet mit bestimmten Rechten oder Pflichten ausgestattet werden. Anlieger bewohnen die Straße, die als Durchfahrt gesperrt ist. Die Anlieger sind „nur noch“ Personen, die mit den Bewohner / Grundstückeigentümer in dem gesperrten Straße in Kontakt treten wollen.

Mineralbadbesucher frei“ ist selbstverständlich.

Wenn man ein „Durchfahrt verboten“ - Verkehrszeichen missachtet, begeht man eine Ordnungswidrigkeit und soll in der Regel ein Bußgeld von 15-20 € bezahlen.

In letzten paar Jahren sind unsere 2 Straßen regelrecht „eine Autobahn“ geworden.

Wir haben einen Anspruch auf eine ruhige und feinstaubsaubere Straße, wie der Gesetzgeber die Verkehrsschilder definiert hat.

Der Beispiel aus dem Gesetzbuch:

- Busgeld für die unnötige Lärm- und Abgasbelästung - 10 €
- Busgeld für unnützes Hin- und Herfahren innerorts - 20 €


Die oben genanten zwei Straßen liegen in Zone 30. Keiner der Fahrzeuge fährt 30 plus genehmigte Toleranz.

Ein Beispiel aus dem Gesetzbuch:

Erlaubte Geschwindigkeit 30 km/h – gefahren 40 km/h
Mit Pkw innerorts geschlossener Ortschaften mit 10 km/h zu schnell gefahren,
Abzüglich 3 km/h Toleranz sind das 7 km/h.
Konsequenzen: 15 € Bußgeld

Unsere 2 Straßen werden von Ihnen als „Piste“ oder als „Privatgelände“ benutzt.


Liebe Fahrer,

Wir bitten Sie nicht mehr „Nißlestrasse und Poststrasse“ für Ihre Privatwege und Abkürzungen zu benutzen.

Wir wollen nicht weiter „Opfer“ von Verkehrssündern sein!

www.sueddeutsche.de, 22.09.2015

https://www.sueddeutsche.de/wissen/abgase-und-feinstaub-wie-gefaehrlich-sind-dieselmotoren-1.2658978

Zitat:

"....Viele Studien zeigen inzwischen, dass das auf Dauer für die Anwohner nicht gesund ist. "Wer an einer solchen Straße lebt, wird von den Stickoxiden belastet, die in einem Umkreis von 50 oder 100 Metern ausgestoßen werden", sagt Annette Peters, Professorin am Helmholtz-Zentrum München. "Das erhöht die Sterblichkeit an Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Lungenkrebs jeweils um einige Prozentpunkte - ein kleiner, aber statistisch belastbarer Effekt." Abseits der großen Straßen sinkt die Gefahr etwas, verschwindet aber nicht. ..."


Stuttgart Ost Bewohner


In Stuttgart, 30.07.2018







Massive Missachtung der Durchfahrtverbotsschilder - Verkehrsministerium BW - Beschwerde


Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Email: buergerreferent@vm.bwl.de



Massive Missachtung der Durchfahrtverbotsschilder

Beschwerde


Sehr geehrte Damen und Herren,

In Stuttgart Ost (Nißlestrasse & Poststrasse) gibt es massiven Missbrauch von dem Durchfahrtsverbot für „nicht Anlieger und nicht Mineralbadbesucher“.

Das Verkehrsschild „Durchfahrt verboten“ ist zum Wohle der Anwohner gedacht und das Verbot schon allein aus Rücksichtsnahme sollte beachtet werden. Das ist in unseren 2 Straßen auf keinen Fall.

Bedeutung „Durchfahrt verboten“ mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“!
Anlieger sind Personen , die bezogen auf einen Ort oder auf einem Gebiet mit bestimmten Rechten oder Pflichten ausgestattet werden. Anlieger bewohnen die Straße, die als Durchfahrt gesperrt ist. Die Anlieger sind „nur noch“ Personen, die mit den Bewohner / Grundstückeigentümer in dem gesperrten Straße in Kontakt treten wollen.

Mineralbadbesucher frei“ ist selbstverständlich.

Wenn man ein „Durchfahrt verboten“ - Verkehrszeichen missachtet, begeht man eine Ordnungswidrigkeit und soll in der Regel ein Bußgeld von 15-20 € bezahlen.

In letzten paar Jahren sind unsere 2 Straßen regelrecht „eine Autobahn“ geworden. Dazu gibt es kaum Polizeikontrolle mehr.

Wir haben einen Anspruch auf eine ruhige und feinstaubsaubere Straße, wie der Gesetzgeber die Verkehrsschilder definiert hat. Fotos der Verkehrsschilder sind in dieser Email als Anhang.

Der Beispiel aus dem Gesetzbuch:

- Busgeld für die unnötige Lärm- und Abgasbelästung - 10 €
- Busgeld für unnützes Hin- und Herfahren innerorts - 20 €


Die oben genanten zwei Straßen liegen in Zone 30. Keiner der Fahrzeuge fährt 30 plus genehmigte Toleranz.

Ein Beispiel aus dem Gesetzbuch:

Erlaubte Geschwindigkeit 30 km/h – gefahren 40 km/h
Mit Pkw innerorts geschlossener Ortschaften mit 10 km/h zu schnell gefahren,
Abzüglich 3 km/h Toleranz sind das 7 km/h.
Konsequenzen: 15 € Bußgeld

Unsere 2 Straßen werden als „Piste“ oder als „Privatgelände“ benutzt.


Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir bitten Sie möglichst schnell in Nißlestrasse und Poststrasse eine Verkehrsordnung zu stellen. Wir wollen nicht weiter „Opfer“ von Verkehrssündern sein!

Wir bitten um eine schriftliche Antwort!



Mit freundlichen Grüßen

Stuttgart Ost Bewohner


In Stuttgart, 30.07.2018







Massive Missachtung der Durchfahrtverbotsschilder - Fotos!







Vaš zastupnik za Europski parlament - Dipl.-Ing. Dražen Katić mr.sc.

Poštovane dame i gospodo, kandidat sam na izborima za EUROPSKI PARLAMENT! Par riječi o meni. Dragovoljac sam Domovinskog rata 1991-1993. B...