Ministerium für
Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Email:
buergerreferent@vm.bwl.de
Massive
Missachtung der Durchfahrtverbotsschilder
Beschwerde
Sehr geehrte Damen und Herren,
In Stuttgart Ost (Nißlestrasse
& Poststrasse) gibt es massiven Missbrauch von dem
Durchfahrtsverbot für „nicht Anlieger und nicht
Mineralbadbesucher“.
Das Verkehrsschild „Durchfahrt
verboten“ ist zum Wohle der Anwohner gedacht und das Verbot schon
allein aus Rücksichtsnahme sollte beachtet werden. Das ist in
unseren 2 Straßen auf keinen Fall.
Bedeutung „Durchfahrt
verboten“ mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“!
Anlieger sind Personen , die
bezogen auf einen Ort oder auf einem Gebiet mit bestimmten Rechten
oder Pflichten ausgestattet werden. Anlieger bewohnen die Straße,
die als Durchfahrt gesperrt ist. Die Anlieger sind „nur noch“
Personen, die mit den Bewohner / Grundstückeigentümer in dem
gesperrten Straße in Kontakt treten wollen.
„Mineralbadbesucher frei“
ist selbstverständlich.
Wenn man ein „Durchfahrt
verboten“ - Verkehrszeichen missachtet, begeht man eine
Ordnungswidrigkeit und soll in der Regel ein Bußgeld von 15-20 €
bezahlen.
In letzten paar Jahren sind
unsere 2 Straßen regelrecht „eine Autobahn“ geworden.
Dazu gibt es kaum Polizeikontrolle mehr.
Wir haben einen Anspruch auf
eine ruhige und feinstaubsaubere Straße, wie der Gesetzgeber die
Verkehrsschilder definiert hat. Fotos der Verkehrsschilder sind in
dieser Email als Anhang.
Der Beispiel aus dem
Gesetzbuch:
- Busgeld für die unnötige
Lärm- und Abgasbelästung - 10 €
- Busgeld für unnützes Hin-
und Herfahren innerorts - 20 €
Die oben genanten zwei Straßen
liegen in Zone 30. Keiner der Fahrzeuge fährt 30 plus
genehmigte Toleranz.
Ein Beispiel
aus dem Gesetzbuch:
Erlaubte Geschwindigkeit 30
km/h – gefahren 40 km/h
Mit Pkw innerorts
geschlossener Ortschaften mit 10 km/h zu schnell gefahren,
Abzüglich 3 km/h Toleranz
sind das 7 km/h.
Konsequenzen: 15 € Bußgeld
Unsere 2 Straßen werden als
„Piste“ oder als „Privatgelände“
benutzt.
Sehr
geehrte Damen und Herren,
Wir bitten Sie möglichst
schnell in Nißlestrasse und Poststrasse eine Verkehrsordnung zu
stellen. Wir wollen nicht weiter „Opfer“ von Verkehrssündern
sein!
Wir bitten um eine
schriftliche Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Stuttgart
Ost Bewohner
In Stuttgart, 30.07.2018
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