Die
Fahrzeugbesitzer
Kennzeichen:
WN,
ES, LB, TÜ,
BB,
RT, GP, …….
Fahrverbot
in Stuttgart Ost
- Nißlestrasse & Poststrasse -
(Außer
Anlieger und Mineralbadbesucher)
„bitte
wenden Sie“ !
Liebe
Fahrer,
In
Stuttgart Ost (Nißlestrasse & Poststrasse) gibt es massiven
Missbrauch von dem Durchfahrtsverbot für „nicht Anlieger und nicht
Mineralbadbesucher“ (Kennzeichen: WN, ES, LB, TÜ, BB, RT, GP ….)!
Das
Verkehrsschild „Durchfahrt verboten“ ist zum Wohle der Anwohner
gedacht und das Verbot schon allein aus Rücksichtsnahme sollte
beachtet werden. Das ist in unseren 2 Straßen auf keinen Fall.
Bedeutung
„Durchfahrt verboten“ mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“!
Anlieger
sind Personen , die bezogen auf einen Ort oder auf einem Gebiet mit
bestimmten Rechten oder Pflichten ausgestattet werden. Anlieger
bewohnen die Straße, die als Durchfahrt gesperrt ist. Die Anlieger
sind „nur noch“ Personen, die mit den Bewohner /
Grundstückeigentümer in dem gesperrten Straße in Kontakt treten
wollen.
„Mineralbadbesucher
frei“ ist selbstverständlich.
Wenn
man ein „Durchfahrt verboten“ - Verkehrszeichen missachtet,
begeht man eine Ordnungswidrigkeit und soll in der Regel ein Bußgeld
von 15-20 € bezahlen.
In
letzten paar Jahren sind unsere 2 Straßen regelrecht „eine
Autobahn“ geworden.
Wir
haben einen Anspruch auf eine ruhige und feinstaubsaubere Straße,
wie der Gesetzgeber die Verkehrsschilder definiert hat.
Der
Beispiel aus dem Gesetzbuch:
-
Busgeld für die unnötige Lärm- und Abgasbelästung - 10 €
-
Busgeld für unnützes Hin- und Herfahren innerorts - 20 €
Die
oben genanten zwei Straßen liegen in Zone 30. Keiner der Fahrzeuge
fährt 30 plus genehmigte Toleranz.
Ein
Beispiel aus dem Gesetzbuch
für die Gechwindigkeitübersreitung:
Erlaubte
Geschwindigkeit 30 km/h – gefahren 40 km/h
Mit
Pkw innerorts geschlossener Ortschaften mit 10 km/h zu schnell
gefahren,
Abzüglich
3 km/h Toleranz sind das 7 km/h.
Konsequenzen:
15 € Bußgeld
Unsere
2 Straßen werden von Ihnen als „Piste“ oder als „Privatgelände“
benutzt.
In
unseren zwei Straßen wohnen kleine Kinder!
Liebe
Fahrer,
Wir
bitten Sie nicht mehr „Nißlestrasse und Poststrasse“ für Ihre
Privatwege und Abkürzungen zu benutzen.
Wir
wollen nicht weiter „Opfer“ von Verkehrssündern sein!
Stuttgart
Ost Bewohnern
In
Stuttgart, 27.08.2018