Montag, 27. August 2018

Fahrverbot in Stuttgart Ost – Nißlestrasse & Poststrasse (Außer Anlieger und Mineralbadbesucher) „bitte wenden Sie“ !




Die Fahrzeugbesitzer
Kennzeichen:
WN, ES, LB, TÜ,
BB, RT, GP, …….



Fahrverbot in Stuttgart Ost

 - Nißlestrasse & Poststrasse -
 

(Außer Anlieger und Mineralbadbesucher)


bitte wenden Sie“ !


Liebe Fahrer,

In Stuttgart Ost (Nißlestrasse & Poststrasse) gibt es massiven Missbrauch von dem Durchfahrtsverbot für „nicht Anlieger und nicht Mineralbadbesucher“ (Kennzeichen: WN, ES, LB, TÜ, BB, RT, GP ….)!

Das Verkehrsschild „Durchfahrt verboten“ ist zum Wohle der Anwohner gedacht und das Verbot schon allein aus Rücksichtsnahme sollte beachtet werden. Das ist in unseren 2 Straßen auf keinen Fall.

Bedeutung „Durchfahrt verboten“ mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“!

Anlieger sind Personen , die bezogen auf einen Ort oder auf einem Gebiet mit bestimmten Rechten oder Pflichten ausgestattet werden. Anlieger bewohnen die Straße, die als Durchfahrt gesperrt ist. Die Anlieger sind „nur noch“ Personen, die mit den Bewohner / Grundstückeigentümer in dem gesperrten Straße in Kontakt treten wollen.

Mineralbadbesucher frei“ ist selbstverständlich.

Wenn man ein „Durchfahrt verboten“ - Verkehrszeichen missachtet, begeht man eine Ordnungswidrigkeit und soll in der Regel ein Bußgeld von 15-20 € bezahlen.

In letzten paar Jahren sind unsere 2 Straßen regelrecht „eine Autobahn“ geworden.

Wir haben einen Anspruch auf eine ruhige und feinstaubsaubere Straße, wie der Gesetzgeber die Verkehrsschilder definiert hat.

Der Beispiel aus dem Gesetzbuch:

- Busgeld für die unnötige Lärm- und Abgasbelästung - 10 €
- Busgeld für unnützes Hin- und Herfahren innerorts - 20 €


Die oben genanten zwei Straßen liegen in Zone 30. Keiner der Fahrzeuge fährt 30 plus genehmigte Toleranz.

Ein Beispiel aus dem Gesetzbuch für die Gechwindigkeitübersreitung:

Erlaubte Geschwindigkeit 30 km/h – gefahren 40 km/h
Mit Pkw innerorts geschlossener Ortschaften mit 10 km/h zu schnell gefahren,
Abzüglich 3 km/h Toleranz sind das 7 km/h.
Konsequenzen: 15 € Bußgeld

Unsere 2 Straßen werden von Ihnen als „Piste“ oder als „Privatgelände“ benutzt.

In unseren zwei Straßen wohnen kleine Kinder!


Liebe Fahrer,

Wir bitten Sie nicht mehr „Nißlestrasse und Poststrasse“ für Ihre Privatwege und Abkürzungen zu benutzen.

Wir wollen nicht weiter „Opfer“ von Verkehrssündern sein!


Stuttgart Ost Bewohnern


In Stuttgart, 27.08.2018








Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Vaš zastupnik za Europski parlament - Dipl.-Ing. Dražen Katić mr.sc.

Poštovane dame i gospodo, kandidat sam na izborima za EUROPSKI PARLAMENT! Par riječi o meni. Dragovoljac sam Domovinskog rata 1991-1993. B...